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Apr. 16, 2024


Die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf und was Sie dazu wissen sollten.


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Wer seine eigene Immobilie verkauft der weiß, welche Nebenkosten anfallen können. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Thema Steuern aus?



In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick, welche Steuern Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie aus Sicht eines Immobilienmaklers begegnen können. Für eine ausführliche steuerliche Beratung wenden Sie sich am besten immer direkt an Ihren Steuerberater. Für eine Beratung bezüglich dem Verkauf Ihrer Immobilie können Sie jederzeit gerne einen kostenlosen &  unverbindlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren.


Die Spekulationssteuer bei Immobilien


Eine der bekanntesten Steuerarten rund um das Thema Immobilie ist sicherlich die Spekulationssteuer. Einfacher formuliert ist die Spekulationssteuer "die Einkommenssteuer auf private Veräußerungsgeschäfte." Wenn Sie also zum Beispiel ein Haus innerhalb von 10 Jahren, nachdem Sie es gekauft, haben wieder veräußern, liegt ein Sepulationsgeschäft vor. Dann wird also für Sie die Spekulationsteuer fällig. Die Gründe für den Verkauf spielen dabei keine Rolle.


Anders ist für sie beim Verkauf Ihrer Immobilie die Situation, wenn Sie die Immobilie selbst genutzt haben. Dann wird für Sie als Verkäufer beim verkauf keine Spekulationssteuer fällig. Dies gilt auch, wenn Sie im Jahr der Veräußerung und in den vorangegangenen 2 Jahren die Immobilie selbst genutzt haben. Sollten Sie die Immobilie geschenkt bekommen haben, wird die Zeit, in der der frühere Eigentümer die Wohnung selbst bewohnt hat, Ihnen zugerechnet. Das gilt genauso für den Fall der Erbschaft.


Eine Spekulationssteuer wird also dann fällig:


  • Wenn Sie die Immobilie oder das Grundstück nicht selbst genutzt haben
  • Wenn Sie die Immobilie nur teilweise selbst genutz haben. Dann ist die Spekulationssteuer anteilig fällig
  • Bei einer Scheidung bekommt einer der Partner die Immobilie zugeschrieben und verkauft diese innerhalb der 10-Jahresfrist
  • Wenn eine Immobilie aus einem Betriebsvermögen entnommen wird, dann gilt ebenfalls die 10-Jahresfrist bei einem anschließenden Verkauf - sonst wird die Spekulationssteuer fällig


Wie hoch ist die Spekulationssteuer?


Die Höhe der zu entrichteten Spekulationssteuer hängt von ihrem Verkaufswert, den Anschaffungskosten und vom persönlichen Einkommenssteuersatz ab. Der Wertzuwachs, also die Differenz von Verkaufserlös und Anschaffungskosten, der Immobilie wird mit der Spekulationssteuer in Höhe des Einkommenssteuersatzes besteuert.


Ein Beispiel:


Sie haben eine Immobilie für 400.000€ erworben und verkaufen diese für 450.000€ innerhalb von 10 Jahren, dann müssen Sie auf den Verkaufserlös von 50.000€ Spekulationssteuer zahlen. Diese Summe könnten Sie noch durch etwaige Reparaturkosten mindern. Auch weitere Kosten der Veräußerung, wie zum Beispiel Maklerkosten, können hier veranschlgt werden. Bei einem Steuersatz von 40% und einem Restgewinn von 30.000€ müssten Sie 12.000€ Spekulationssteuer zahlen.


Fazit


Ob Sie nun Spekulationssteuer zahlen müssen, ist relativ einfach zu ermitteln. Besonders zu beachten gilt es hier die 10-Jahresfrist. Wird innerhalb dieser Frist eine vermietete Immobilie verkauft, müssen Sie Steuern zahlen.



QUELLEN:

- https://www.steuern.de/spekulationssteuer-immobilien

- https://www.kampmeyer.com/blog/ratgeber/steuern-immobilienverkauf/




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