Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Petschko Immobilien GbR ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.
2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von der Petschko Immobilien GbR übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Petschko Immobilien GbR, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Petschko Immobilien GbR wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
3. Angebote
Die Angebote der Petschko Immobilien GbR erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Petschko Immobilien GbR nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Petschko Immobilien GbR im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Petschko Immobilien GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Petschko Immobilien GbR ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Petschko Immobilien GbR nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Petschko Immobilien GbR nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Petschko Immobilien GbR hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Petschko Immobilien GbR, so ist der Kunde verpflichtet, der Petschko Immobilien GbR unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem gesamten Mietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, jeweils inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
Bezieht sich der Kaufvertrag auf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus im Sinne von § 656 a BGB und wird die Petschko Immobilien GbR für beide Parteien des Kaufvertrags provisionspflichtig tätig, ist die Provision für beide Vertragsparteien des Kaufvertrags gleich hoch (sog. Halbteilungsgrundsatz). Wird einer Vertragspartei von der Petschko Immobilien GbR ein Nachlass oder Erlass gewährt, reduziert sich die Provision auch für die andere Vertragspartei des Kaufvertrags in gleicher Höhe. Die Petschko Immobilien GbR wird die jeweils andere Vertragspartei über die reduzierte Provision informieren.
7. Doppeltätigkeit

