BEWERTEN

Wir bei Petschko Immobilien bieten Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung, um den realen Marktwert Ihrer Immobilie präzise zu ermitteln. Detaliert, fair und professionell.

Vermutungen sind keine gute Grundlage. Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie mit einer professionellen Immobilienbewertung.


Kostenlose Wertermittlung für Ihre Immobilie


Mit unserer online Immobilienbewertung erhalten Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich eine wichtige Orientierung über den derzeitigen Wert Ihrer Immobilie. Für eine detailierte und fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie wenden Sie sich gerne an unser Team.*

*Der Marktwert wird anhand der Lage Ihres Objekts und Ihren eingegeben Daten ermittelt. Eine individuelle Wertermittlung erhalten Sie auf Wunsch von Petschko Immobilien.

Wertermittlung

Ihrer Immobilie

Ihr Ansprechpartner: Philipp Petschko

Sie benötigen eine Wertermittlung für einen Erbfall, einen Scheidungsfall oder für Ihren Immobilienverkauf? Wir erstellen Ihnen detailierte und realistische Immobilienwertermittlungen! Kommen Sie gerne auf uns zu!

BEWERTUNG ANFRAGEN

Unsere Immobilienbewertung ist die Grundlage für das weitere Vorgehen mit Ihrer Immobilie: Es gibt verschiedene Gründe, die eine neutrale Immobilienbewertung erfordern. Eine Immobilienbewertung kommt zum Beispiel bei diesen Fällen in Frage:

  • Kaufpreis und Steuer


    Der Kaufpreis (Verkehrswert) einer Immobilie wird als Verkaufsgrundlage oder für

     

    steuerliche Aspekte (Abschreibungen oder Betriebsvermögensentnahme) benötigt.



  • Erben und Schenken


    Auch für die Steuerfestsetzung bei Immobilienerbschaften und Schenkungen kommt die

     

    Immobilienbewertung zum Einsatz. Hier geht es um den niedrigeren gemeinen Wert,

     

    der als Bemessungsgrundlage angesetzt wird. Mehr dazu auch im Ratgeber Erben.




  • Scheidung



    Bei Vermögensauseinandersetzungen im Zuge von Ehescheidungen wird das in

     

    Immobilien gebundene Anfangs- und Endvermögens ermittelt – auch hier kommt man

     

    um eine fundierte Immobilienbewertung nicht herum. Mehr dazu im Ratgeber Scheidung.




  • Betreuung und Pflegschaft


    Wer die Betreuung oder Pflege einer Person übernommen hat, muss beim Verkauf

     

    einer Immobilie der betreuten Person ein Verkehrswertgutachten vorlegen (§ 1896 BGB).