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gut

bewertet.

Professionelle Immobilienbewertungen bei uns.

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Immobilien bei uns bewerten.

Wir bei Petschko Immobilien bieten Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung, um den realen Marktwert Ihrer Immobilie präzise zu ermitteln. Detalliert, fair und professionell.

Vermutungen sind keine gute Grundlage. Deswegen ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie mit einer professionellen Immobilienbewertung - detailliert und realistisch.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Immobilienbewerung nötig ist. Egal ob bei Verkauf oder bei Erbfällen - lass Sie uns gerne gemeinsam über Ihr Anliegn sprechen.

Kostenlose Immobilienbewertung

Mit unserer online Immobilienbewertung erhalten Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich eine wichtige Orientierung über den derzeitigen Wert Ihrer Immobilie. Für eine detailierte und fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie wenden Sie sich gerne an unser Team.*

*Der Marktwert wird anhand der Lage Ihres Objekts und Ihren eingegeben Daten ermittelt. Eine individuelle Wertermittlung erhalten Sie auf Wunsch von Petschko Immobilien.

Mögliche Einsatzgebiete.

Unsere Immobilienbewertung ist die Grundlage für das weitere Vorgehen mit Ihrer Immobilie: Es gibt verschiedene Gründe, die eine neutrale Immobilienbewertung erfordern. Eine Immobilienbewertung kommt zum Beispiel bei diesen Fällen in Frage:

Kaufpreis & Steuer

Der Kaufpreis (Verkehrswert) einer Immobilie wird als Verkaufsgrundlage oder für steuerliche Aspekte (Abschreibungen oder Betriebsvermögensentnahme) benötigt.



Erben & Schenken

Auch für die Steuerfestsetzung bei Immobilienerbschaften und Schenkungen kommt die Immobilienbewertung zum Einsatz. Hier geht es um den niedrigeren gemeinen Wert, der als Bemessungsgrundlage angesetzt wird.



Scheidung

Der Kaufpreis (Verkehrswert) einer Immobilie wird als Verkaufsgrundlage oder für steuerliche Aspekte (Abschreibungen oder Betriebsvermögensentnahme) benötigt.



Betreuung & Pflegschaft

Wer die Betreuung oder Pflege einer Person übernommen hat, muss beim Verkauf einer Immobilie der betreuten Person ein Verkehrswertgutachten vorlegen (§ 1896 BGB).

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Vermtungen sind keine gute Grundlage.


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