BEWERTEN
Wir bei Petschko Immobilien bieten Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung, um den realen Marktwert Ihrer Immobilie präzise zu ermitteln. Detaliert, fair und professionell.
Vermutungen sind keine gute Grundlage. Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie mit einer professionellen Immobilienbewertung.
Kostenlose Wertermittlung für Ihre Immobilie
Mit unserer online Immobilienbewertung erhalten Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich eine wichtige Orientierung über den derzeitigen Wert Ihrer Immobilie. Für eine detailierte und fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie wenden Sie sich gerne an unser Team.*
*Der Marktwert wird anhand der Lage Ihres Objekts und Ihren eingegeben Daten ermittelt. Eine individuelle Wertermittlung erhalten Sie auf Wunsch von Petschko Immobilien.
Wertermittlung
Ihrer Immobilie
Ihr Ansprechpartner: Philipp Petschko
Sie benötigen eine Wertermittlung für einen Erbfall, einen Scheidungsfall oder für Ihren Immobilienverkauf? Wir erstellen Ihnen detailierte und realistische Immobilienwertermittlungen! Kommen Sie gerne auf uns zu!
Unsere Immobilienbewertung ist die Grundlage für das weitere Vorgehen mit Ihrer Immobilie: Es gibt verschiedene Gründe, die eine neutrale Immobilienbewertung erfordern. Eine Immobilienbewertung kommt zum Beispiel bei diesen Fällen in Frage:
Kaufpreis und Steuer
Der Kaufpreis (Verkehrswert) einer Immobilie wird als Verkaufsgrundlage oder für
steuerliche Aspekte (Abschreibungen oder Betriebsvermögensentnahme) benötigt.
Erben und Schenken
Auch für die Steuerfestsetzung bei Immobilienerbschaften und Schenkungen kommt die
Immobilienbewertung zum Einsatz. Hier geht es um den niedrigeren gemeinen Wert,
der als Bemessungsgrundlage angesetzt wird. Mehr dazu auch im Ratgeber Erben.
Scheidung
Bei Vermögensauseinandersetzungen im Zuge von Ehescheidungen wird das in
Immobilien gebundene Anfangs- und Endvermögens ermittelt – auch hier kommt man
um eine fundierte Immobilienbewertung nicht herum. Mehr dazu im Ratgeber Scheidung.
Betreuung und Pflegschaft
Wer die Betreuung oder Pflege einer Person übernommen hat, muss beim Verkauf
einer Immobilie der betreuten Person ein Verkehrswertgutachten vorlegen (§ 1896 BGB).

