MAGAZIN

März 09, 2024


Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft - was hat sich geändert.


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Das neue Gebäudeenergiegesetz ist in Kraft getreten und hat Folgen für Eigentümer, Käufer  und Verkäufer einer Wohnimmobilie. Erfahren Sie hier alle Neuerungen.



Es war vielleicht das Thema 2023: Was passiert mit meiner Heizung? Seit 1. Januar 2024 ist nun das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Wir haben alle Neuerungen für Sie auf einen Blick.


Was ändert sich genau durch das neue Gesetz?


Wenn Ihre Heizung vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde, ändert sich für Sie nichts. Dies geilt genauso, wenn die Heizung nach dem 1. Januar 2024 eingebaut wird, aber vor dem 19. April 2023 bestellt wurde. Auch Öl- oder Gasheitzungen können nach dem 1. Januar 2024 weiterhin eingebaut werden. Dies ist der Fall, wenn


  • die Heizung vor dem 19. April 2023 bestellt wurde. Diese kann ohne Einschränkung bis 2045 genutzt werden. Oder
  • die Heizung wurde nach dem 19. April bestellt und es liegt noch kein kommunale Wärmeplanung vor. Ist dies der Fall, so muss die Heizung schrittweise bis 2045 mit 100% Biomasse, Biodiesel, Biogas oder Wasserstoff betrieben werden  (2029 mit 15%, 2035 mit 30%, 2040 mit 60%, 2045 mit 100%)


Bezüglich der Wärmeplanung müssen Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Bei Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss dies bis 2026 erfolgen. Sofern eine Entscheidung seitens der zuständigen Behörde über einen Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen wurde, ist das 65%-EE-Ziel beim Neueinbau einer Heizung einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung anzuwenden.


Sieht der kommunale Wärmeplan ein Wasserstoffausbaugebiet vor, kann eine nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Gasheizung betrieben werden, sofern diese spätestens ab dem 1.1.45 mit 100% Wasserstoff betrieben wird. Auch muss dafür bis 1. Juli 2028 ein Dekarbonisierungsfahrplan des Gas-/Wasserstoff-Netzbetreibers vorliegen.



>BESTEHENDE HEIZUNGEN

DÜRFEN AUCH WEITERHIN

BETRIEBEN WERDEN!"<



Was bedeutet dies genau für Hauseigentümer?


Die Heizungsanlage, welche bereits vor dem 1.1.2024 im Einsatz war, kann auch weiterhin betrieben oder repariert werden werden. Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer jedoch längstens 30 Jahre nach dessen Einbau. Ausgenommen von dieser Regelung sind Selbstnutzer im Ein- oder Zweifamilienhaus.


Viele Eigentümer und Käufer sorgen sich, dass der Wert Ihrer Immobilie mit einer alten fossilen Heizung sinkt. Verkäufer würden beim verkauf einen niedrigeren preis erzielen und für Käufer wäre der Sanierungsaufwand recht hoch. Um hier Klarheit zu schaffen, lohnt es sich, die Immobilie zu bewerten, um keine unrealistischen Erwartungen zu schaffen. Als Immobilienmakler in der Region ermitteln wir den realen Marktwert Ihrer Immobilie. So können sowohl Verkäufer als auch potentielle Käufer, besser einschätzen, welche Kosten wirklich entstehen. Sprechen Sie uns gerne dazu an und lassen Sie uns gemeinsam Ihr Anliegen klären.

   


Eine Wärmepumpe nutz kostenfreie Energie aus der Umwelt -

und ist damit frei von fossilen Brennstoffen

Welche Förderungen gibt es seitens des Staates?

Die Regelungen bzgl. den Förderungen liegen bereits seit 29. Dezember 2023 vor:


  • 30 Prozent generelle Förderung der Investitionen des Heizungstauschs,
  • Bonus für Selbstnutzer mit < 40.000 Euro Einkommen von 30 Prozent zusätzlich,
  • Klimageschwindigkeits-Bonus für Selbstnutzer von 20 Prozent bis Ende 2028, danach alle 2 Jahre 3 Prozent weniger,
  • Effizienzbonus von 5 Prozent für spezielle Wärmepumpen (natürliche Kältemittel, Erd-/Wasser-/Abwasserwärme).


Neu ist:


  • Ein pauschaler Zuschlag für emissionsarme Biomasse von 2.500 Euro.


Es gibt momentan schon zahlreiche Förderprogramme dazu. Unter https://www.foerderdatenbank.de finden Sie einen Navigator mit zahlreichen Förderprogrammen. Sie können sich aber auch bei der jeweiligen Kommune über etwaige Förderungen informieren.


Fazit


Das neue Gebäudeenergiegesetz verschafft Eigentümern mehr Zeit ermöglich eine genauere Planung. Stellen Sie sicher, ob Sie Ihre Immobilie jetzt sanieren sollten oder ob gewisse Maßnahmen erst in ein paar Jahren sinnvoller wären. Grundsätzlich gilt: Schneller Handlungsbedarf ist nur selten erforderlich. Nichts desto trotz kann es sich für Sie als Eigentümer lohnen, schon jetzt durch einen Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.



QUELLEN:

- https://ivd.net/gebaeudeenergie-gesetz/

- https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/versorgung/heizungsgesetz/

- https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Heizungsgesetz-tritt-2024-in-Kraft-Was-aendert-sich,geg102.html



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